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| Home > Themen > Wiedervereinigung der Deutschen Bank vor 50 Jahren |
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Aktien der NDB, RWB und SDB |
Die Bildung der Dreiergruppe war der erste Schritt auf dem Weg zum Wiederzusammenschluß – ein Ziel, das man nie aus den Augen verloren hatte. Organisatorisch und geschäftlich wurde so eng zusammengearbeitet, wie es die gesetzlichen Bestimmungen erlaubten. So trafen sich die Vorstände der drei Nachfolgeinstitute regelmäßig zu Gemeinschaftssitzungen, um die Entwicklung der drei Banken aufeinander abzustimmen. Zugleich wurden die Bemühungen verstärkt, die den Zusammenschluß verhindernden gesetzlichen Hindernisse zu beseitigen.
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Hauptversammlung der Süddeutschen Bank am 30. April 1957 in München |
Mit dem Gesetz zur Aufhebung der Beschränkung des Niederlassungs- bereichs von Kreditinstituten vom 24. Dezember 1956 wurde dieses Ziel erreicht. Der Verschmelzungsvertrag, den die drei Vorstände am 3. März 1957 abschlossen, wurde durch die Aktionäre der Nachfolgeinstitute in drei Hauptversammlungen am 26., 29. und 30. April 1957 genehmigt.
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| Zentrale der Deutschen Bank AG in Frankfurt |
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Am 2. Mai 1957 wurde schließlich die Deutsche Bank AG mit Sitz in Frankfurt ins Handelsregister eingetragen.
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